Im Falle eines WPB erhalten Sie einen um 10 Prozentpunkte höheren Fördersatz,
wenn Sie es auf die Effizienzstufe 40, 55 oder 70 energetisch modernisieren.
Ein Wohngebäude ist ein WPB, wenn ein Energieausweis der Klasse H für dieses
Wohngebäude vorliegt (Energiebedarf- oder Energieverbrauch).
Bei Energieausweisen für Wohngebäude, aus denen die Klasse noch nicht hervorgeht
(Erstellung vor 2014), gilt ein Gebäude als WPB, wenn der ausgewiesene
Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch größer oder gleich 250 kWh/m² pro Jahr ist.
Ein Nichtwohngebäude ist ein WPB, wenn der im Energieausweis für dieses Nichtwohngebäude
ausgewiesene Energiebedarf größer oder gleich dem dort ausgewiesenen Endwert der Skala ist.
Im Falle eines Energiebedarfsausweises ist der Endwert der Skala für den Primärenergiebedarf
maßgeblich (Seite 2 des Energieausweises).
Im Falle eines Energieverbrauchsausweises ist der Endwert der Skala für den Endenergieverbrauch
Wärme maßgeblich (Seite 3 des Energieausweises).