Bei Ihrem Projekt werden nur die Investitions
mehrkosten gefördert,
(es sei denn, es handelt sich bei Ihrem Projekt um eine Anlagenerweiterung, bei der keine Anlage ausgetauscht wird, oder die zu ersetzende Anlage ist seit maximal 20 Jahren in Betrieb).
Bitte geben Sie im Folgenden nur die förderfähigen Investitions
mehrkosten als förderfähige Kosten an.
Zur Ermittlung der Investitionskosten muss unterschieden werden zwischen
Anlagenkosten für den Wärmeerzeuger und den Wärmespeicher)
und
Nebenkosten für die Brennstoffaufbewahrung, den Heizraum, das Abgassystem, die Wärmeverteilung und ggf. die Warmwasserbereitung).
Die Nebenkosten gehen zu 100 % in die Investitionsmehrkosten ein. Von den Anlagenkosten müssen die Kosten einer fossilen Referenzanlage
abgezogen werden, bevor sie zum Betrag der Nebenkosten addiert werden.
Diese Angaben werden Sie in der Regel nur mit Hilfe eines Fachbetriebs und ggf. von Angeboten für die Holzfeuerung und die fossile Referenzanlage machen können.
Bei Bedarf können Sie sich im
Merkblatt Förderfähige Kosten
darüber informieren, was unter Anlagenkosten und was unter Nebenkosten fällt.